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Vermögensschaden-Haftpflicht und Berufshaftpflicht
Thread poster: Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Danke, Richard Oct 4, 2008

Richard Schneider wrote:

Einerseits:
Freiberufliche Übersetzer haften für Schäden in voller Höhe mit ihrem gesamten Privatvermögen. Klauseln in Übersetzer-AGBs, die eine Haftung bis maximal in Höhe des Auftragswertes vorsehen, sind unwirksam.


Ich denke, das sollte jeder Übersetzer wissen.


Der Deutsche an sich ist bekanntlich ein Angsthase und eher überversichert.


Überversichert trifft oft zu, aber als Angsthase würde ich ihn nicht bezeichnen. Eher ist es so, dass Versicherungen mit Angst "arbeiten" und so viele Menschen dazu bringen, Versicherungen abzuschließen.


Übersetzer sind jedoch eindeutig unterversichert. Ich schätze, dass allenfalls 10 bis 20 Prozent der 30.000 deutschen Übersetzer eine solche Versicherung abgeschlossen haben.

Das ist ja die Ausgangsfrage. Ich schätze, dass es weniger als 10-20% sind, sonst würden sich die vielen Übersetzer, die versichert sind, zu Wort melden und eine Versicherung dringend empfehlen.


Andererseits:
Die deutsche Wirtschaft hat Besseres zu tun als kleine Übersetzer, bei denen sowie nichts zu holen ist, mit monate- oder jahrelangen Schadensersatzprozessen zu überziehen.

Ich glaube zu wissen, wie es gemeint ist, aber ich finde, alle Übersetzer als "klein" zu bezeichnen und über einen Kamm zu scheren beleidigend.


Ein interessanter Artikel ist dazu neulich in der Zeitschrift "Produkt Global" erschienen. Der Titel: "Haftung bei Übersetzungsfehlern: Trügerische Sicherheit". Eine PDF-Datei des vollständigen Artikels findet ihr hier:
http://imperia.mi-verlag.de/imperia/md/upload/article/pg08_01_034.pdf


Wirklich lesenswert!

Der Autor, Dr.-Ing. Wolfgang Sturz von transline, schreibt: "Bei ausreichender Prozesssicherheit [Qualitätssicherung] spielt die Frage nach der Haftung bei Übersetzungsfehlern in der Praxis eine untergeordnete Rolle."

Genau das, was ich denke: Wer sein Metier beherrscht, gewissenhaft und qualitätsorientiert arbeitet und nicht "in fremden Revieren wildert", der hat nicht viel zu befürchten.


Wer sich aus erster Hand zum Thema "Versicherungen für Übersetzer" informieren möchte, sollte sich direkt an die beiden auf unsere Berufsgruppe spezialisierten Versicherungsmakler MG Denzer und Boss Assekuranz wenden. (Dass es nur diese zwei gibt, belegt ebenfalls, wie gering die Zahl der versicherten Übersetzer ist.)


Danke für die Tipps!
Schönes Wochenende!
Aniello


 
Ursula Dias
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Wer hat die Beweislast bei Aufträgen über ein Übersetzungsbüro? Oct 11, 2008

Mich würde bei der ganzen Diskussion noch interessieren, wie es aussieht, wenn man die Übersetzung über ein Übersetzerbüro bekommen hat, d.h. kein direktes Rechtsverhältnis zwischen Endkunde und Übersetzer besteht: Kann der Endkunde direkt den Übersetzer haftbar machen, oder muss er das Übersetzerbüro, und das Übersetzerbüro dann den Übersetzer haftbar machen?

Und, wie sieht es aus, wenn das Übersetzungsbüro Änderungen vornimmt oder durch einen Proofreader vornehmen
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Mich würde bei der ganzen Diskussion noch interessieren, wie es aussieht, wenn man die Übersetzung über ein Übersetzerbüro bekommen hat, d.h. kein direktes Rechtsverhältnis zwischen Endkunde und Übersetzer besteht: Kann der Endkunde direkt den Übersetzer haftbar machen, oder muss er das Übersetzerbüro, und das Übersetzerbüro dann den Übersetzer haftbar machen?

Und, wie sieht es aus, wenn das Übersetzungsbüro Änderungen vornimmt oder durch einen Proofreader vornehmen läßt, und der eigentliche Übersetzer die endgültige Fassung überhaupt nicht zu Gesicht bekommt? Fraglich wäre hier auch, wer die Beweislast hat.

Ich war ja bisher so naiv und habe gedacht, dass ein Übersetzungsbüro sich um all diese Dinge kümmert, weil es ja schließlich auch mind. 50% einstreicht! Wenn ich selbst, z.B. aus Zeitgründen, einen Teil einer Übersetzung untervergeben muss, ist es für mich selbstverständlich, dass ICH meinem direkten Auftraggeber gegenüber für diese Übersetzung hafte... Handhaben die Übersetzungsbüros das so anders? Das hieße ja, das ein Übersetzungsbüro, das selbst keine angestellten Übersetzer hat, KEINE Haftpflichtversicherung bräuchte, aber jeder kleine Übersetzer, der für dieses Büro Übersetzungen macht.


Und die andere Sache, die ich hier anregen will, ist:
Wenn sich mehrere Übersetzer für eine solche Versicherung interessieren, wäre
es ja denkbar, auf ProZ so eine "Sammelversicherung" anzubieten (ähnlich wie bei den Trados-Gruppen-Verkäufen), das könnte dann etwas günstiger werden (200-300 Euro find ich schon ganz schön happig!)....

Ursula
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fsh
fsh
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Haftung Oct 11, 2008

Ursula Dias wrote:

Mich würde bei der ganzen Diskussion noch interessieren, wie es aussieht, wenn man die Übersetzung über ein Übersetzerbüro bekommen hat, d.h. kein direktes Rechtsverhältnis zwischen Endkunde und Übersetzer besteht: Kann der Endkunde direkt den Übersetzer haftbar machen, oder muss er das Übersetzerbüro, und das Übersetzerbüro dann den Übersetzer haftbar machen?


Ist eine Agentur dergestalt eingeschaltet, daß sie mit dem Endkunden den Vertrag schließt, haftet gegenüber dem Endkunden ausschließlich die Agentur. Freilich kann die Agentur u.U. beim Übersetzer Regreß nehmen. Das ganze ist aber zweifelhaft, wenn Agenturen Korrektur lesen und die Übersetzung genehmigen.

Übrigens: wenn eine Agentur eingeschaltet wurde, heißt das nicht zwangsläufig, daß das Vertragsverhältnis nur zwischen dem Endkunden und der Agentur zustande kommen kann. Die Agentur kann sich auch nur auf die Vermittlung eines Übersetzungsauftrags beschränken und dafür Provision verlangen. Dieses Vermittlungsmodell tritt sehr häufig auf, wenn Sie für Behörden tätig sind. Nach den Verwaltungsvorschriften vieler Länder dürfen sich Gerichte und Behörden nicht mir einer Agentur, sondern nur mit dem Übersetzer selbst vertraglich binden. In solchen Fällen trifft die Haftung den Übersetzer natürlich unmittelbar.

Ein Beispiel dafür ist die Sächsische Verwaltungsvorschrift über die Hinzuziehung von Dolmetschern und Übersetzern bei der Polizei:

Nr. 4 lit a : "Wurde der Dolmetscher (Übersetzer) von einer Agentur vermittelt, darf nur mit dem Dolmetscher (Übersetzer), nicht mit der Agentur ein Vertrag geschlossen werden. Vor Ausführung des Auftrags überzeugt sich die Dienststelle von der Identität des Dolmetscher (Übersetzers)."



Und, wie sieht es aus, wenn das Übersetzungsbüro Änderungen vornimmt oder durch einen Proofreader vornehmen läßt, und der eigentliche Übersetzer die endgültige Fassung überhaupt nicht zu Gesicht bekommt? Fraglich wäre hier auch, wer die Beweislast hat.


Änderungen, welche die Agentur verlaßt hat, hat der Übersetzer natürlich nicht zu verantworten. Nimmt der Endkunde die Agentur für einen solchen Fehler, den die Agentur in Haftung, gibt es keinen Rückgriff auf den Übersetzer.


Ich war ja bisher so naiv und habe gedacht, dass ein Übersetzungsbüro sich um all diese Dinge kümmert, weil es ja schließlich auch mind. 50% einstreicht! Wenn ich selbst, z.B. aus Zeitgründen, einen Teil einer Übersetzung untervergeben muss, ist es für mich selbstverständlich, dass ICH meinem direkten Auftraggeber gegenüber für diese Übersetzung hafte... Handhaben die Übersetzungsbüros das so anders? Das hieße ja, das ein Übersetzungsbüro, das selbst keine angestellten Übersetzer hat, KEINE Haftpflichtversicherung bräuchte, aber jeder kleine Übersetzer, der für dieses Büro Übersetzungen macht.


Da haben Sie das leidige Thema "Angestellter", "freier Mitarbeiter", "Scheinselbständiger" angesprochen. Unternehmer versuchen seit je her, dem strengen Arbeitsrecht mit Kündigungsschutz, beschränkter Arbeitnehmerhaftung usw., dadurch zu entgehen, daß sie keinen Arbeitnehmer anstellen, sondern Unteraufträge vergeben ("Subunternehmer", "freie Mitarbeiter").


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Mit wem schließt du einen Vertrag ab? Oct 11, 2008

Ursula Dias wrote:

Mich würde bei der ganzen Diskussion noch interessieren, wie es aussieht, wenn man die Übersetzung über ein Übersetzerbüro bekommen hat, d.h. kein direktes Rechtsverhältnis zwischen Endkunde und Übersetzer besteht: Kann der Endkunde direkt den Übersetzer haftbar machen, oder muss er das Übersetzerbüro, und das Übersetzerbüro dann den Übersetzer haftbar machen?


Hallo Ursula,

Ich bin kein Jurist, aber... Wenn du einen Vertrag mit einem Übüro abschließt, dann "spielt sich alles zwischen dir und dem Übüro ab". Wenn das Übüro dein Honorar nicht überweist, dann wendest du dich ja auch nicht an den Endkunden. Umgekehrt kann das Übüro auch nicht argumentieren, der Endkunde habe noch nicht gezahlt.


Und, wie sieht es aus, wenn das Übersetzungsbüro Änderungen vornimmt oder durch einen Proofreader vornehmen läßt, und der eigentliche Übersetzer die endgültige Fassung überhaupt nicht zu Gesicht bekommt? Fraglich wäre hier auch, wer die Beweislast hat.

Ich bin kein Jurist, aber... Die Beweislast liegt beim Kläger. Ist das nich überall so?


Ich war ja bisher so naiv und habe gedacht, dass ein Übersetzungsbüro sich um all diese Dinge kümmert, weil es ja schließlich auch mind. 50% einstreicht!


Entscheidend ist, mit wem du einen rechtsgültigen Vertrag hast. Dass ein Übüro 50%, 70% oder meinetwegen auch nur 20% einstreicht, ist kein Argument.


Wenn ich selbst, z.B. aus Zeitgründen, einen Teil einer Übersetzung untervergeben muss, ist es für mich selbstverständlich, dass ICH meinem direkten Auftraggeber gegenüber für diese Übersetzung hafte...

Genau! Wenn du selbst Outsourcer bist, trägst du auch die Verantwortung für das Ergebnis, das beim Endkunden ankommt.


Handhaben die Übersetzungsbüros das so anders? Das hieße ja, das ein Übersetzungsbüro, das selbst keine angestellten Übersetzer hat, KEINE Haftpflichtversicherung bräuchte, aber jeder kleine Übersetzer, der für dieses Büro Übersetzungen macht.


Was heißt "kleiner" Übersetzer? Ich bin 1,85 m groß, aber selbst bei einer Größe von 1,65 m würde ich mich nicht als "kleinen" Übersetzer einstufen. Ich frage mich oft, warum viele Übersetzer eine geringschätzige Meinung von sich haben.

Schönes Wochenende!
Aniello


 
holzner
holzner
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Fragen Oct 16, 2008

In diesem Thread gibt es ja sehr viele widersprüchliche Aussagen. Mich würden folgende Punkte interessieren:

1) Wie ist das bei Übersetzungsagenturen? Der Übersetzer liefert eine fehlerhafte Übersetzung an die Agentur, welche die Übersetzung wiederum ungeprüft an den Endkunden weitergibt. Dem Endkunden entsteht durch diesen Fehler ein Schaden und er verklagt daher seinen Vertragspartner (die Agentur) auf Schadenersatz. Rein theoretisch kann ja die Agentur den ihr entstandenen
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In diesem Thread gibt es ja sehr viele widersprüchliche Aussagen. Mich würden folgende Punkte interessieren:

1) Wie ist das bei Übersetzungsagenturen? Der Übersetzer liefert eine fehlerhafte Übersetzung an die Agentur, welche die Übersetzung wiederum ungeprüft an den Endkunden weitergibt. Dem Endkunden entsteht durch diesen Fehler ein Schaden und er verklagt daher seinen Vertragspartner (die Agentur) auf Schadenersatz. Rein theoretisch kann ja die Agentur den ihr entstandenen Schaden (die Schadenersatzzahlungen an den Endkunden) bei ihrem Vertragspartner (dem Übersetzer) einklagen. Demzufolge müsste ja keine Agentur eine Versicherung abschließen, da sie etwaige Schadenersatzforderungen ohnehin vom Übersetzer einklagen kann. Stimmt das so oder ist mir da ein Denkfehler unterlaufen?

2) Was ist eigentlich eine "fehlerhafte Übersetzung"? Wenn ein Übersetzungsfehler in einer Maschinenanleitung dazu führt, dass die Maschine in der Serienproduktion falsch zusammengebaut wird und dem Kunden somit erhebliche Kosten entstehen, ist die Sache ja noch relativ klar. Aber angenommen, eine von mir übersetzte Broschüre, die 1000 Mal gedruckt wird, enthält einige wenige Tipp-, Rechtschreib-, Komma-, Grammatik- oder Terminologiefehler. Natürlich soll so etwas überhaupt nicht vorkommen, aber gibt das dem Kunden das Recht, die Broschüre nochmals 1000 Mal drucken zu lassen und mir die Kosten dafür in Rechnung zu stellen? Wo ist da die Grenze? Ein einziger Komma-Fehler in einer 100-seitigen Broschüre wird wohl kaum ausreichen...

3) Klauseln, wonach etwaige Schadenersatzforderungen mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt sind, sind ja bekannterweise nichtig. Wie sieht es aber mit Klauseln aus, wie z. B. "Wenn eine Übersetzung in Druck geht, muss der Übersetzer darauf hingewiesen werden, anderenfalls können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden."? Oder etwa eine Klausel bei einer Agentur: "Die Agentur verpflichtet sich, die Übersetzung Korrektur lesen zu lassen, und haftet für etwaige Schadenersatzforderungen des Endkunden."?

Michi
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Ursula Dias
Ursula Dias  Identity Verified
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Großartige Übersetzer!!! Oct 19, 2008

Hallo,

ich muss doch nochmal kurz klarstellen, dass ich mit dem Begriff "kleine Übersetzer" weder die Körpergröße (ich bin über 1,80 m groß!) noch die Qualität eines selbständigen Übersetzers gemeint habe. Selbstverständlich sind die meisten unter uns großartige Übersetzer.

Ich bezog mich eher auf den wirtschaftlichen Aspekt: ein freiberuflicher Übersetzer macht ja höchstwahrscheinlich weniger Umsatz als ein ganzes Übersetzungsbüro. Daher wäre es ja au
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Hallo,

ich muss doch nochmal kurz klarstellen, dass ich mit dem Begriff "kleine Übersetzer" weder die Körpergröße (ich bin über 1,80 m groß!) noch die Qualität eines selbständigen Übersetzers gemeint habe. Selbstverständlich sind die meisten unter uns großartige Übersetzer.

Ich bezog mich eher auf den wirtschaftlichen Aspekt: ein freiberuflicher Übersetzer macht ja höchstwahrscheinlich weniger Umsatz als ein ganzes Übersetzungsbüro. Daher wäre es ja aus rein wirtschaftlicher Betrachtung sinnvoller, wenn das Übersetzungsbüro eine Haftpflicht abschließt, statt dass jeder einzelne freiberufliche Übersetzer so eine Versicherung abschließt. (Jaja, ich weiß, die Versicherungsvertreter sehen das bestimmt anders....;-)

Ursula
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fsh
fsh
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Haftung Oct 20, 2008

Hallo,

holzner wrote:

In diesem Thread gibt es ja sehr viele widersprüchliche Aussagen. Mich würden folgende Punkte interessieren:

1) Wie ist das bei Übersetzungsagenturen? Der Übersetzer liefert eine fehlerhafte Übersetzung an die Agentur, welche die Übersetzung wiederum ungeprüft an den Endkunden weitergibt. Dem Endkunden entsteht durch diesen Fehler ein Schaden und er verklagt daher seinen Vertragspartner (die Agentur) auf Schadenersatz. Rein theoretisch kann ja die Agentur den ihr entstandenen Schaden (die Schadenersatzzahlungen an den Endkunden) bei ihrem Vertragspartner (dem Übersetzer) einklagen. Demzufolge müsste ja keine Agentur eine Versicherung abschließen, da sie etwaige Schadenersatzforderungen ohnehin vom Übersetzer einklagen kann. Stimmt das so oder ist mir da ein Denkfehler unterlaufen?



Das stimmt, solage Sie bei der Agentur "freier Mitarbeiter" sind oder in sonstiger Weise auf eigene Rechnung tätig werden. Wenn Sie bei der Agentur angestellt sind, haben Sie für fehlerhafte Übersetzungen nur nach Maßgabe der Arbeitnehmerhaftung einzustehen ( d.h. volle Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit und Haftungsteilung bei mittlerer Fahrlässigkeit).

An der Haftung ändert auch die Abnahme der Übersetzung durch die Agentur nichts. Etwas anderes gilt u.U. nur dann, wenn die Agentur Korrektur gelesen und die Übersetzung als vertragsgemäß genehmigt hat.


2) Was ist eigentlich eine "fehlerhafte Übersetzung"? Wenn ein Übersetzungsfehler in einer Maschinenanleitung dazu führt, dass die Maschine in der Serienproduktion falsch zusammengebaut wird und dem Kunden somit erhebliche Kosten entstehen, ist die Sache ja noch relativ klar. Aber angenommen, eine von mir übersetzte Broschüre, die 1000 Mal gedruckt wird, enthält einige wenige Tipp-, Rechtschreib-, Komma-, Grammatik- oder Terminologiefehler. Natürlich soll so etwas überhaupt nicht vorkommen, aber gibt das dem Kunden das Recht, die Broschüre nochmals 1000 Mal drucken zu lassen und mir die Kosten dafür in Rechnung zu stellen? Wo ist da die Grenze? Ein einziger Komma-Fehler in einer 100-seitigen Broschüre wird wohl kaum ausreichen...



Im allgemeinen hat die Übersetzung so zu sein, daß sie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch mindern.

Das ist natürlich sehr allgemein. Was der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann, hängt natürlich auch immer von den Umständen des Übersetzungsauftrags ab. Wer eine literarische Übersetzung vornimmt oder gar einen juristischen Vertragstext übersetzt, an den sind natürlich weitaus höhere Sorgfaltsanforderungen zu stellen, als an eine Übersetzung einer Bedienungsanleitung.

Generell gilt: Der Sinn des Textes muß sich zumindest in der Übersetzung widerspiegeln. Grobe Grammatikfehler sind auch nicht akzeptabel. Bei juristischen Texten kann z.B. auch ein Terminivergleich der verschiedenen Rechtsordnungen mithinzutreten.

Zu beachten ist auch (gerade bei Bedienungsanleitungen): Bloße Rechtschreibfehler oder Grammatikfehler führen beim Endkunden in der Regel zu keinem Schaden (z.B. weil er wegen einer falscher Übersetzung eine Maschine falsch bediente und diese dadurch beschädigt wurde). Der Endkunde kann dann nur Nachbesserung verlangen oder das bezahlte Honorar anteilsmäßig herabsetzen.


3) Klauseln, wonach etwaige Schadenersatzforderungen mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt sind, sind ja bekannterweise nichtig. Wie sieht es aber mit Klauseln aus, wie z. B. "Wenn eine Übersetzung in Druck geht, muss der Übersetzer darauf hingewiesen werden, anderenfalls können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden."? Oder etwa eine Klausel bei einer Agentur: "Die Agentur verpflichtet sich, die Übersetzung Korrektur lesen zu lassen, und haftet für etwaige Schadenersatzforderungen des Endkunden."?

Michi


Ich meine, daß soetwas geht. Die Agentur muß Ihre Bedingungen nur akzeptieren. Daran dürfte es in der Regel scheitern. Ich habe bisher nur Agenturen kennen gelernt, die mir IHRE Bedingungen als "Kleingedrucktes" "unterjubelten". Von einem Haftungsausschluß zugunsten des Übersetzer war da leider nie die Rede.

mfG


 
Jonas_Je
Jonas_Je
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Vermögensschaden-Haftpflicht - Versicherungsvergleich Nov 29, 2008

Hallo,

nachdem in diesem Thread die beiden einzigen Anbieter von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Übersetzer und Dolmetscher genannt wurden, habe ich mich ein wenig mit den Anbietern beschäftigt.

Was ich nicht nachvollziehen kann, ist der Hinweis bei Denzer (Komfort und Standard Deckung): "Abweichend von ... bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Hafpftlichtansprüche a) welche vor außereuropäischen Gerichten geltend gemacht werden [...]"... See more
Hallo,

nachdem in diesem Thread die beiden einzigen Anbieter von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Übersetzer und Dolmetscher genannt wurden, habe ich mich ein wenig mit den Anbietern beschäftigt.

Was ich nicht nachvollziehen kann, ist der Hinweis bei Denzer (Komfort und Standard Deckung): "Abweichend von ... bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Hafpftlichtansprüche a) welche vor außereuropäischen Gerichten geltend gemacht werden [...]"

Jetzt frage ich mich: Soll ich meine Kunden, egal ob Agenturen oder Direktkunden, in den USA, Kanada oder sonstwo außerhalb Europas etwa aufgeben, weil der Versicherungsschutz in dem Fall nicht greift? Ich finde das nicht nachvollziehbar.

Bei Bosse finde ich ausschließlich Zahlen und Beitragsangebote für Mitglieder des BDÜ. Ich frage mich hier wiederum, warum ich erst Mitglied im BDÜ sein muss, um eine solche Versicherung in Anspruch nehmen zu können. Ich versuche herauszufinden, ob das auch anders geht.

Allgemein meine Frage: Kennt jemand Alternativen? Vor allen Dingen geht es mir um einen Versicherungsschutz, der natürlich auch außerhalb Europas gilt.
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Richard Schneider (X)
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BDÜ-Konditionen auch für Nichtmitglieder Dec 1, 2008

Bei Bosse finde ich ausschließlich Zahlen und Beitragsangebote für Mitglieder des BDÜ. Ich frage mich hier wiederum, warum ich erst Mitglied im BDÜ sein muss, um eine solche Versicherung in Anspruch nehmen zu können. Ich versuche herauszufinden, ob das auch anders geht.


Die Konditionen für Berufsverbandsmitglieder gelten oft auch für Nichtmitglieder, wenn diese die Aufnahmekriterien erfüllen und Mitglied sein könnten oder es einmal waren. Einfach direkt beim Versicherungsmakler nachfragen - das kostet nichts.

Die Versicherer gehen davon aus, dass jemand, der eine Übersetzerausbildung absolviert hat oder schon einige Jahre vollzeit im Beruf ist, weniger Versicherungsfälle produziert als ein unqualifizierter, unerfahrener Kollege. Deshalb die Vergünstigungen.


 
Julia Aigner
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Zur Boss Assekuranz Dec 2, 2008

Jonas_Je spricht mir da aus der Seele. Ich hadere schon die ganze Zeit, ob ich dem BDÜ beitreten soll oder nicht. Hauptargument für einen Beitritt ist für mich die Versicherung, wozu ich mich heute von der Boss Assekuranz habe beraten lassen.

Hier scheint eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (bei der R+V) ohne BDÜ-Mitgliedschaft gleich dreimal so viel zu kosten wie mit. Die Berufshaftpflichtversicherung (bei der Generali) kommt für BDÜler augenscheinlich nur halb so
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Jonas_Je spricht mir da aus der Seele. Ich hadere schon die ganze Zeit, ob ich dem BDÜ beitreten soll oder nicht. Hauptargument für einen Beitritt ist für mich die Versicherung, wozu ich mich heute von der Boss Assekuranz habe beraten lassen.

Hier scheint eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (bei der R+V) ohne BDÜ-Mitgliedschaft gleich dreimal so viel zu kosten wie mit. Die Berufshaftpflichtversicherung (bei der Generali) kommt für BDÜler augenscheinlich nur halb so teuer wie für diejenigen ohne Mitgliedschaft. (Für diese Angaben übernehme ich keine Haftung, sie sollen nur zur Orientierung dienen.)

Der Versicherungsschutz der Vermögensschaden-Haftpflicht gilt auch hier nur für Europa und die Schweiz. Mir wurde gesagt, dass es keinen Versicherer gibt, der eine weltweite Absicherung garantiert. Wie also soll man sich da außerhalb Europas absichern? Hat da jemand eine Antwort?

Und zum letzten Eintrag: Geht das wirklich? Wie kann ich dem Versicherungsbüro beweisen, dass ich Mitglied sein könnte? Nur mit meinem Abschlusszeugnis doch sicherlich nicht? Meine zwei Berater haben immer auf den BDÜ gedrängt.
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Jonas_Je
Jonas_Je
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Schutz nur für EU und Schweiz Dec 27, 2008

Wie Julia schon schrieb, gilt tatsächlich auch bei Boss der Versicherungsschutz nur für die EU und die Schweiz. Das ist mehr als bedauerlich, zumal es auch in Europa noch so einige Länder gibt, die nicht der EU angehören, aber ein vernünftiges Preisniveau haben (z.B. Norwegen, Island).

Wenn wir uns hier die ganze Zeit über Versicherungen austauschen und darauf gepocht wird, dass dies ein wichtiger Faktor für uns Übersetzer (und Dolmetscher) ist, dann muss man hier also festh
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Wie Julia schon schrieb, gilt tatsächlich auch bei Boss der Versicherungsschutz nur für die EU und die Schweiz. Das ist mehr als bedauerlich, zumal es auch in Europa noch so einige Länder gibt, die nicht der EU angehören, aber ein vernünftiges Preisniveau haben (z.B. Norwegen, Island).

Wenn wir uns hier die ganze Zeit über Versicherungen austauschen und darauf gepocht wird, dass dies ein wichtiger Faktor für uns Übersetzer (und Dolmetscher) ist, dann muss man hier also festhalten, dass scheinbar niemand einen weltweiten Versicherungsschutz für die Vermögensschaden-Haftpflicht anbietet. Im Klartext: Entweder lasse ich eine Zusammenarbeit mit Direktkunden und Agenturen in zahlreichen Ländern außen vor, oder ich bin trotz einer solchen Versicherung letztendlich keinesfalls rundum geschützt. Oder kennt jemand eine Alternative?

@Julia: Du könntest Boss und Denzer noch einmal miteinander vergleichen. Bei letzerem Anbieter ist eine BDÜ-Mitgliedschaft nicht vorgeschrieben. Vermutlich ist es für die Berater in Deinem Fall nicht gerade nachteilig, wenn sie Dich von einer BDÜ-Mitgliedschaft überzeugen... dass Du für die Mitgliedschaft im BDÜ theoretisch "geeignet" bist, kannst Du dem Versicherer meiner Meinung nach schon mal mit Deinem Abschluss (Diplom) nachweisen. Meines Wissens verlangt der BDÜ nicht (viel) mehr. Er nimmt ja bereits Studenten aus Übersetzungsstudiengängen auf.
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André Lindemann
André Lindemann
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Lohnt sich das?? Jan 7, 2009

Julia Aigner wrote:

Jonas_Je spricht mir da aus der Seele. Ich hadere schon die ganze Zeit, ob ich dem BDÜ beitreten soll oder nicht. Hauptargument für einen Beitritt ist für mich die Versicherung, wozu ich mich heute von der Boss Assekuranz habe beraten lassen.

Wenn du für dich keine weiteren Vorteile siehst, würde ich darüber noch mal nachdenken. Ich will an dieser Stelle keine Werbung für den BDÜ machen, aber weitere (wichtigere) Argumente lassen sich an den bekannten Stellen bestimmt finden! [/quote]

Hier scheint eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (bei der R+V) ohne BDÜ-Mitgliedschaft gleich dreimal so viel zu kosten wie mit. Die Berufshaftpflichtversicherung (bei der Generali) kommt für BDÜler augenscheinlich nur halb so teuer wie für diejenigen ohne Mitgliedschaft. (Für diese Angaben übernehme ich keine Haftung, sie sollen nur zur Orientierung dienen.)

Das ist eine einfache Rechnung: der Verband bezahlt aus den Beiträgen seiner Mitglieder einen Makler, damit dieser für die Mitglieder bessere Konditionen bei den Versicherern über einen entsprechenden Gruppenversicherungsvertrag aushandelt![/quote]

Der Versicherungsschutz der Vermögensschaden-Haftpflicht gilt auch hier nur für Europa und die Schweiz. Mir wurde gesagt, dass es keinen Versicherer gibt, der eine weltweite Absicherung garantiert. Wie also soll man sich da außerhalb Europas absichern? Hat da jemand eine Antwort?

Und zum letzten Eintrag: Geht das wirklich? Wie kann ich dem Versicherungsbüro beweisen, dass ich Mitglied sein könnte? Nur mit meinem Abschlusszeugnis doch sicherlich nicht? Meine zwei Berater haben immer auf den BDÜ gedrängt.


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Frisch hereingekommen! Mar 7, 2009

http://www.welt.de/wams_print/article3207703/Millionenrisiko-fuer-Freiberufler.html

 
Sarah Johnsen
Sarah Johnsen  Identity Verified
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Gibt es inzwischen einen weltweiten Schutz? Apr 25, 2012

Die Beiträge aus diesem Thread sind ja nun schon etwas älter und vielleicht hat sich inzwischen ja doch schon etwas getan und es gibt Anbieter, die einen weltweiten Schutz anbieten?
Denzer hat leider immer noch stehen: "Nicht jedoch Haftpflichtansprüche, die vor außereuropäischen Gerichten geltend gemacht werden."

Weiß da jemand mehr?


 
Tatjana Dujmic
Tatjana Dujmic  Identity Verified
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Das wird es wohl nie geben... Apr 27, 2012

Sarah Johnsen wrote:

Die Beiträge aus diesem Thread sind ja nun schon etwas älter und vielleicht hat sich inzwischen ja doch schon etwas getan und es gibt Anbieter, die einen weltweiten Schutz anbieten?
Denzer hat leider immer noch stehen: "Nicht jedoch Haftpflichtansprüche, die vor außereuropäischen Gerichten geltend gemacht werden."

Weiß da jemand mehr?


... denn wer sollte das anbieten und verantworten? Zumindest die USA werden IMMER ausgeschlossen sein, das Risiko übernimmt keine Versicherungsgesellschaft, da das dortige Recht mit den extremen Schadenersatzforderungen einfach ein zu großes Problem ist.

Es ist ja auch nicht praktikabel für eine Versicherung; stell Dir mal vor, man müsste die Rechtslage in allen Ländern der Erde kennen und dann die Klauseln des Versicherungsvertrags entsprechend formulieren (DAS Vertragswerk und Kleingedruckte möchte ich dann mal sehen)). Das geht schlichtweg nicht und daher beschränkt man sich i.d.R. auf die EU.

VG
Tatjana


 
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Vermögensschaden-Haftpflicht und Berufshaftpflicht






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