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Künstlersozialkasse Ablehnung
Thread poster: Birgit Wilpers
Birgit Wilpers
Birgit Wilpers  Identity Verified
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Jul 2, 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier sind zwar schon einige Posts zum Thema, sie sind allerdings schon etwas älter. Deshalb hier ein neues Topic.

Ich habe gestern meinen Ablehnungsbescheid von der KSK erhalten, weil meine Arbeit angeblich weder künstlerischen noch publizistischen Charakter hat und ich angeblich keinen kreativen Gestaltungsspielraum (???!!!) bei den Übersetzungen habe. Ich muss dazu sagen, dass ich hauptsächlich Presseerklärungen, Unternehmenskommu
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier sind zwar schon einige Posts zum Thema, sie sind allerdings schon etwas älter. Deshalb hier ein neues Topic.

Ich habe gestern meinen Ablehnungsbescheid von der KSK erhalten, weil meine Arbeit angeblich weder künstlerischen noch publizistischen Charakter hat und ich angeblich keinen kreativen Gestaltungsspielraum (???!!!) bei den Übersetzungen habe. Ich muss dazu sagen, dass ich hauptsächlich Presseerklärungen, Unternehmenskommunikation, Websites, aber auch Marketing und Spiele übersetze, u. a. auch Transcreation jobs im Rahmen von Marketing, bei denen man ausdrücklich dazu aufgefordert wird, seinen kreativen Gestaltungsspielraum zu nutzen. Ich habe auch mal ein Theaterstück übersetzt, allerdings ohne Vergütung.

Folgende Frage: Lohnt sich ein Widerspruch gegen den Bescheid überhaupt? Würde es was nützen, wenn ich z. B. Bestätigungen von meinen Auftraggebern einreiche, dass ich sehr wohl "kreativen Gestaltungsspielraum" habe?

Bin mit meinem Latein fast am Ende, wenn die KSK mich nicht versichert und ich dann womöglich - zusätzlich zur freiwilligen Krankenkassenversicherung - auch noch Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss, kann ich besser gleich ganz aufhören zu arbeiten, da es sich dann kaum noch lohnt als Freelancer.

Vielen Dank für Tipps oder eure Erfahrungen mit der KSK.

Besten Gruß,
Birgit
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Rita Translator
Rita Translator  Identity Verified
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BDÜ Mitglied? Jul 2, 2016

Liebe Birgit,

bist du BDÜ Mitglied? Dort gibt es in MeinBDÜ einige Beiträge zu dem Thema. Bei mir ist es so, dass ich zu 50% angestellt bin, und solange ich mit meiner freiberuflichen Tätigkeit weniger als im Angestelltenverhältnis verdiene, bin ich durch das Angestelltenverhältnis versichert. Ich spiele aber immer wieder mit dem Gedanken, mit meiner freiberuflichen Tätigkeit doch noch über diese Grenze zu gehen, aber das würde ich auch nur dann tun, wenn ich bei der KS
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Liebe Birgit,

bist du BDÜ Mitglied? Dort gibt es in MeinBDÜ einige Beiträge zu dem Thema. Bei mir ist es so, dass ich zu 50% angestellt bin, und solange ich mit meiner freiberuflichen Tätigkeit weniger als im Angestelltenverhältnis verdiene, bin ich durch das Angestelltenverhältnis versichert. Ich spiele aber immer wieder mit dem Gedanken, mit meiner freiberuflichen Tätigkeit doch noch über diese Grenze zu gehen, aber das würde ich auch nur dann tun, wenn ich bei der KSK unterkommen könnte. Deshalb habe ich diese Beiträge bei MeinBDÜ teilweise gelesen, obwohl ich persönlich (noch) keine Erfahrung mit der KSK habe.
Einige berichten, dass sie nach einer Ablehnung einfach mehr Belege eingereicht haben und dann angenommen wurden. Es scheint aber die Meinung zu herrschen, dass die KSK ziemlich willkürlich entscheidet und man wirklich keine Garantie hat, egal wie viele Belege man nach-/einreicht.

Hast du schon mit jemandem bei der KSK gesprochen und gefragt, was für Belege notwendig wären, damit du aufgenommen wirst? Falls ja, würde es mich interessieren, was sie dir gesagt haben! Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück, denn vor allem das scheint man zu brauchen, wenn man mit der KSK zu tun hat...

Viele Grüße,
Kelly
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Anu Mukharji-Gorski
Anu Mukharji-Gorski  Identity Verified
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Rentenversicherungspflicht ? Jul 3, 2016

Eigentlich dachte ich, dass freiberufliche Übersetzer, im Gegensatz zu Lehrern, von der Rentenversicherung befreit sind.

Habe jetzt folgendes (2014) gefunden:

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Eigentlich dachte ich, dass freiberufliche Übersetzer, im Gegensatz zu Lehrern, von der Rentenversicherung befreit sind.

Habe jetzt folgendes (2014) gefunden:

http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Persoenliche-Absicherung/Rentenversicherung/Freiberufliche-Uebersetzer-versicherungspflichtig.html

Die Versicherungspflicht tritt für den Selbständigen mit einem Auftraggeber ebenfalls nicht ein, wenn die selbständige Tätigkeit als geringfügig anzusehen ist, d.h. wenn der monatliche steuerrechtliche Gewinn nicht mehr als 450 Euro beträgt oder wenn Sie selbst im Rahmen der Selbständigkeit mindestens ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Entgelt oberhalb von 450 Euro beschäftigen. Sofern aufgrund dessen Versicherungspflicht besteht, kann eine Befreiung für Existenzgründer für die Dauer von drei Jahren beantragt werden (verspätete Antragstellung führt zur Verkürzung des Befreiungszeitraumes). Nach Ablauf der drei Jahre tritt dann die Versicherungspflicht ein, es sei denn es wird, wie bereits beschrieben, entweder ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt
*** oder die Betriebseinnahmen verteilen sich so auf die verschiedenen Auftraggeber, dass nicht mehr als fünf Sechstel von einem Auftraggeber kommen***

Viele Grüße
Anu
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Andrea Halbritter
Andrea Halbritter  Identity Verified
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Wundert mich nicht Jul 3, 2016

Die Ablehnung scheint mir persönlich normal.

 
Iryna Schlotthauer
Iryna Schlotthauer  Identity Verified
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Hol dir ein professionales Rat Jul 4, 2016

Wende dich vielleicht an einen Steuerberater und an einen Versicherungsmakler. Der Steuerberater kann alles besser erklären als die Mitglieder hier. Dann weißt du, welche Versicherungsangebote du bei dem Versicherungsmakler anfordern musst. Gute Versicherungsbüros beraten auch.

Ich bin freiberufliche Übersetzerin, habe keinen anderen Job. Ich bin privat versichert (bei AXA). Es gibt auch die Möglichkeit, sich freiwillig in GKV versichern zu lassen. Schau mal, was dir besser pas
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Wende dich vielleicht an einen Steuerberater und an einen Versicherungsmakler. Der Steuerberater kann alles besser erklären als die Mitglieder hier. Dann weißt du, welche Versicherungsangebote du bei dem Versicherungsmakler anfordern musst. Gute Versicherungsbüros beraten auch.

Ich bin freiberufliche Übersetzerin, habe keinen anderen Job. Ich bin privat versichert (bei AXA). Es gibt auch die Möglichkeit, sich freiwillig in GKV versichern zu lassen. Schau mal, was dir besser passt. Die Beiträge in die GRV muss ich nicht zahlen.
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Michael Wetzel
Michael Wetzel  Identity Verified
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7% oder 19% MwSt.? Jul 4, 2016

Ich wurde als Publizist in die KSK aufgenommen, obwohl ich mit der Literaturübersetzung im engeren Sinne nichts zu tun habe. Das heißt, es ist (bzw. es war vor sechs Jahren) unter einigermaßen vergleichbaren Umständen möglich, in die KSK reinzukommen.

Die meisten Steuerberater haben natürlich keine Ahnung zum extrem speziellen und strittigen Thema "Übersetzer und die KSK". MeinBDÜ könnte eine sehr gute Informationsquelle sein, die Foren der VdÜ natürlich auch. Ich weiß n
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Ich wurde als Publizist in die KSK aufgenommen, obwohl ich mit der Literaturübersetzung im engeren Sinne nichts zu tun habe. Das heißt, es ist (bzw. es war vor sechs Jahren) unter einigermaßen vergleichbaren Umständen möglich, in die KSK reinzukommen.

Die meisten Steuerberater haben natürlich keine Ahnung zum extrem speziellen und strittigen Thema "Übersetzer und die KSK". MeinBDÜ könnte eine sehr gute Informationsquelle sein, die Foren der VdÜ natürlich auch. Ich weiß nicht, ob du irgendwo Mitglied bist.

Eine Schlüsselrolle spielen vielleicht die von dir eingereichten Beispielrechnungen. Wenn 19% MwSt. drauf steht, dann erklärst du selber mehr oder weniger ausdrücklich, dass entweder die Schöpfungshöhe oder eine Veröffentlichungsabsicht fehlt, da die Einräumung von Nutzungsrechten nicht die Hauptleistung ist.
Das ist vermutlich mit einer Einordnung als publizistische Tätigkeit schwer zu vereinbaren. Andererseits kommen manche Lektoren in die KSK rein, obwohl auf fast allen ihren Rechnungen 19% MwSt. stehen muss (sie gehören aber zum klassischen Publizisten-Berufsfeld, was bei Übersetzern nicht der Fall ist).
Wenn man im Jahresdurchschnitt mehr als 450 EUR/ Monat bei nichtpublizistischen Tätigkeiten verdienst, ist man auch von der KSK ausgeschlossen.

Vielleicht meldet sich jemand anders mit einschlägigeren Erfahrungen (ich wurde gleich aufgenommen und meine Erfahrungen sind inzwischen nicht mehr so ganz aktuell).

Wenn du jung und gesund bist und auch noch durchgehend gut verdienst, kann die private Krankenversicherung sogar vorteilhaft sein. Bei der Rentenvorsorge wirst du kaum Produkte finden, die mit der GRV bei einem Arbeitgeber- (bzw. KSK) Zuschuss mithalten können, aber da steht man auch nicht chancenlos da, wenn man richtig diszipliniert 20%+ spart und investiert.
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Nachweis, dass man "Künstler" ist Jul 4, 2016

Michael Wetzel wrote:

Die meisten Steuerberater haben natürlich keine Ahnung zum extrem speziellen und strittigen Thema "Übersetzer und die KSK".


Das gilt auch für andere Aspekte. Übersetzer und Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden "Lieferungen" zum Beispiel.

Eine Schlüsselrolle spielen vielleicht die von dir eingereichten Beispielrechnungen. Wenn 19% MwSt. drauf steht, dann erklärst du selber mehr oder weniger ausdrücklich, dass entweder die Schöpfungshöhe oder eine Veröffentlichungsabsicht fehlt, da die Einräumung von Nutzungsrechten nicht die Hauptleistung ist.


Da muss man vorsichtig sein. Angenommen, du schreibst 7% und später kommt das Finanzamt zu der Meinung, es müssten 19 % sein. Dann fordern sie von dir für die letzten 4 oder mehr Jahre die Differenz ein. Schreibst du aber 19 %, dann kann dir nichts passieren, und den (nicht privaten) Kunden ist es ohnehin völlig egal. Also: 7 % nur, wenn es zweifelsfrei richtig ist

meine Erfahrungen sind inzwischen nicht mehr so ganz aktuell


2012 ist das Gesetz leicht verschärft worden:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/aktuelles/meldungen/2011_12_12_Paragr2KSVG_Aenderungab2012.php


 
Birgit Wilpers
Birgit Wilpers  Identity Verified
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Begründung der KSK Jul 4, 2016

Hallo,

vielen Dank für eure nützlichen Tipps und Erfahrungen. Bin leider (noch) kein BDÜ-Mitglied, ich war bis vor kurzem im ITI in Großbritannien, aber da gibt es sowas wie die Künstlersozialkasse nicht.

Jedenfalls bin ich jetzt etwas schlauer als vorher. Ich war davon ausgegangen, dass die alle Übersetzer nehmen, weil es auch zu den angeführten Berufsgruppen gehört, die auf der Website erwähnt werden. Ein Ablehnung hatte ich also überhaupt nicht "auf dem Sch
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Hallo,

vielen Dank für eure nützlichen Tipps und Erfahrungen. Bin leider (noch) kein BDÜ-Mitglied, ich war bis vor kurzem im ITI in Großbritannien, aber da gibt es sowas wie die Künstlersozialkasse nicht.

Jedenfalls bin ich jetzt etwas schlauer als vorher. Ich war davon ausgegangen, dass die alle Übersetzer nehmen, weil es auch zu den angeführten Berufsgruppen gehört, die auf der Website erwähnt werden. Ein Ablehnung hatte ich also überhaupt nicht "auf dem Schirm", was wohl etwas blauäugig war.

Wie auch immer, die KSK nimmt wohl seit einem Urteil 2006 (http://lexetius.com/2006,3926) des Bundessozialgerichts, nur noch Literatur-Übersetzer auf und andere Übersetzer nur noch ausnahmsweise.

Wörtliche Begründung: "(19) Im Einzelfall kommt es aber auch in der Künstlersozialversicherung darauf an, ob dem Übersetzer ein Gestaltungsspielraum zukommt, der über das rein Handwerkliche hinausgeht. Dabei ist die Schwierigkeit des Textes nicht entscheidend, solange dies nicht mit einem Interpretationsspielraum verbunden ist und im Prinzip auch durch einen Übersetzungsautomaten (!!!) erledigt werden könnte."

In Absatz (20) wird das noch näher erläutert, aber das kann ja jeder selbst nachlesen. Dabei ging es übrigens um Bedienungsanleitungen und Werbebroschüren und die Klage hatte nicht die Übersetzerin wegen Aufnahme in der KSK angestrengt, sondern das Unternehmen (für das sie übersetzt hatte), um die KSK-Abgabe einzusparen.

Jedenfalls fand ich die Begründung hanebüchen. Ich will ja nicht behaupten, dass ich bei meinen Übersetzungen ständig künstlerisch tätig bin, aber ein Gestaltungsspielraum ist ja wohl bei jedem Satz vorhanden. Außerdem habe ich Auftraggeber, die bei bestimmten Jobs vorgeben, dass ich die Übersetzung möglichst kreativ gestalte, damit sie auch attraktiv ist (Werbung, Spiele, etc.)

Die KSK benutzt aber dieses Urteil sozusagen als Präzedenzfall, um nicht noch mehr Übersetzer versichern zu müssen. Ich werde jedenfalls in Widerspruch gehen, mal sehen, was die sonst noch so zu sagen haben, abgesehen von dem Formbrief, den ich erhalten habe.

Beste Grüße
Birgit
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Birgit Wilpers
Birgit Wilpers  Identity Verified
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Nachtrag Jul 4, 2016

Tjaaa, so ist es halt, wenn Juristen und Beamte entscheiden, was künstlerisch/publizistisch ist und was nicht....

Ich bin jetzt jedenfalls erstmal freiwillig krankenversichert und - so viel ich weiß - müssen freiberufliche Übersetzer bisher ja auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Allerdings, was nicht ist, kann ja noch werden - die Sprachlehrer wurden auch dazu verdonnert und mußten zum Teil erhebliche Summen nachzahlen.

Besten Gruß
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Tjaaa, so ist es halt, wenn Juristen und Beamte entscheiden, was künstlerisch/publizistisch ist und was nicht....

Ich bin jetzt jedenfalls erstmal freiwillig krankenversichert und - so viel ich weiß - müssen freiberufliche Übersetzer bisher ja auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Allerdings, was nicht ist, kann ja noch werden - die Sprachlehrer wurden auch dazu verdonnert und mußten zum Teil erhebliche Summen nachzahlen.

Besten Gruß
Birgit
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Gestaltungsspielraum Jul 4, 2016

wilp wrote:

ein Gestaltungsspielraum ist ja wohl bei jedem Satz vorhanden.


Sicher. Aber es ist natürlich ein immenser Unterschied, ob der Inhalt als solcher vorgegeben ist oder nicht. Der Inhalt ist ja selbst schon ein gestaltetes Etwas.

Ein Autor kann schreiben, was immer er will. Ob der Dichter nun das Paar glücklich werden lässt oder nicht, das bestimmt nur er. Und das ist eine Art Gestaltungsfreiheit, die der Übersetzer nicht hat. Auch bei Auftragsarbeiten ist das so: Wenn die Sparkasse eine Skulptur für die Schalterhalle bestellt, hat der Bildhauer freie Hand: Er kann einen Geldsack machen oder einen Sparfuchs. (Natürlich bestellt die Sparkasse nicht blind, sie trifft ihre Wahl durch Auswählen des Künstlers.)

Auch wenn der Vergleich hinkt: Der Übersetzer ist das, was der Dialogschreiber beim Film ist. Der braucht zwar ziemlich viel Talent, aber was er tut, ist "nur" ein Ausfeilen dessen, was der Handlungsschreiber sich ausgedacht hat. So, wie der Bauingenieur aus den Skizzen des Architekten (also des eigentlichen Künstlers) einen Bauplan macht.


 
Birgit Wilpers
Birgit Wilpers  Identity Verified
Germany
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TOPIC STARTER
Gestaltungsspielraum Jul 4, 2016

Rolf Keller wrote:

Ein Autor kann schreiben, was immer er will. Ob der Dichter nun das Paar glücklich werden lässt oder nicht, das bestimmt nur er. Und das ist eine Art Gestaltungsfreiheit, die der Übersetzer nicht hat.


Das stimmt, aber dann könnte man auch direkt anbringen, dass ein literarischer Übersetzer auch nicht einfach die Handlung oder Charaktere nach Gutdünken gestalten kann. Und die werden ja versichert. Außerdem lässt die KSK ausdrücklich Ausnahmen zu, wenn man NACHWEIST, dass Gestaltungsfreiheit vorhanden ist. Also, mir wär's lieber gewesen, die würden sagen, wir versichern alle Übersetzer oder gar keinen. Das wäre wenigstens eindeutig....


Nils Johann
 
Sybille Brückner
Sybille Brückner  Identity Verified
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Hier ein Tipp: Jul 4, 2016

Schau doch mal hier:
http://www.mg-denzer.de/de/mg-lingua-6


Viele Grüße

Sybille


 
Michael Wetzel
Michael Wetzel  Identity Verified
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19% und 7% Jul 5, 2016

Ich will niemandem nahe legen, 7% MwSt. in Rechnung zu stellen.

Ich wollte nur sagen, dass Übersetzer, die 19% MwSt. in Rechnung stellen, mehr oder weniger per definitionem nicht publizistisch tätig sind (es fehlt die Schöpfungshöhe und/oder die Veröffentlichung) und damit aus der KSK ausgeschlossen sind. Lektoren kommen nur in die KSK, weil sie zu den KSK-"Katalogberufen" gehören (nicht mit den "Katologberufen" der freien Berufen zu verwechseln).

Und wie der Lin
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Ich will niemandem nahe legen, 7% MwSt. in Rechnung zu stellen.

Ich wollte nur sagen, dass Übersetzer, die 19% MwSt. in Rechnung stellen, mehr oder weniger per definitionem nicht publizistisch tätig sind (es fehlt die Schöpfungshöhe und/oder die Veröffentlichung) und damit aus der KSK ausgeschlossen sind. Lektoren kommen nur in die KSK, weil sie zu den KSK-"Katalogberufen" gehören (nicht mit den "Katologberufen" der freien Berufen zu verwechseln).

Und wie der Link von Rolf zeigt: Bei solchen Themen sind sechs Jahren eine sehr lange Zeit, in der mindestens eine bedeutende Gesetzesänderung auch eingeführt wurde.


PS: Ich habe den reduzierten Steuersatz mit meinem Finanzamt diskutiert und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass dessen Anwendung in meinem Fall inhaltlich richtig ist. Nicht, dass ich meine Übersetzungen für die große Kunst halte, aber es ist fast schwer, einen Text zu formulieren, ohne dabei auf die sehr minimal definierte "Schöpfungshöhe" zu kommen. In meinem Fall sprechen mehrere Indizien dafür. Ich bin bereit, das vorhandene Restrisiko einzgehen und habe auch Rücklagen, falls das Schlimmste passiert.

Wirtschaftlich ist das für mich interessiert, da ich oft mit Museen arbeite (die alle zwangsmäßig Umsatzsteuer-"befreit" sind) und, weil viele Künstler entweder mit Betriebsausgabenpauschalen arbeiten oder Kleinunternehmer sind. Privatkunden (Wissenschaftler und hin und wieder Studenten) sowie Kleinunternehmer-Autoren kommen auch manchmal vor. Das heißt, dass es in diesen Fällen bei dem 12%-Unterschied um echtes Geld geht. Vielen anderen Kunden (Galerien, Auktionshäusern usw.) ist das natürlich egal, aber das muss man auch konsequent anwenden.
Collapse


 
Rolf Keller
Rolf Keller
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Wer ist ein Publizist und wer nicht? Jul 5, 2016

wilp wrote:

könnte man auch direkt anbringen, dass ein literarischer Übersetzer auch nicht einfach die Handlung oder Charaktere nach Gutdünken gestalten kann. Und die werden ja versichert.


Richtig. Es heißt bei der KSK: "Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist."
Da fällt nach meiner unmaßgeblichen Ansicht kein Übersetzer drunter.

(Nebenbei: Als vor gut 30 Jahren die KSK eingeführt wurde, gab es landauf, landab großes Buhei, und viele Künstler haben sich vehement gegen den Zwang gewehrt – auch oder gerade solche, die am Hungertuch genagt haben. Würde die KSK morgen abgeschafft, gäbe es wiederum großes Geschrei, z. T. von denselben Leuten. Das Hauptproblem für Übersetzer ist nicht die KSK, sondern die Tatsache, dass viele Übersetzer überhaupt eine besondere Absicherung brauchen. Die KSK kuriert da nur ein Symptom.)


 
Nils Johann
Nils Johann
Germany
Local time: 23:07
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Neue BSG-Entscheidung zum thema Nov 10, 2020

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http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=KSRE142640214&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspointCollapse


 
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