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(Unverschuldeter) Ärger mit dem Finanzamt und kein Ende
论题张贴者: Antje Lücke
Antje Lücke
Antje Lücke  Identity Verified
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Jan 7, 2007

Hallo, heute möchte ich euch mal fragen, ob jemandem von euch auch schon mal sowas passiert ist wie mir gerade, denn das Finanzamt ist momentan dabei, mir den letzten Nerv (und Schlaf) zu rauben, mir und meiner Steuerberaterin gleich mit.

Als Übersetzer hat man meistens auch Kunden im Ausland, überwiegend Agenturen, hin und wieder auch Einzelpersonen. Nun habe ich im Steuerseminar bei Rod Darby gelernt bzw. bestätigt bekommen, was ich auch vorher schon wusste: Wenn man von Deuts
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Hallo, heute möchte ich euch mal fragen, ob jemandem von euch auch schon mal sowas passiert ist wie mir gerade, denn das Finanzamt ist momentan dabei, mir den letzten Nerv (und Schlaf) zu rauben, mir und meiner Steuerberaterin gleich mit.

Als Übersetzer hat man meistens auch Kunden im Ausland, überwiegend Agenturen, hin und wieder auch Einzelpersonen. Nun habe ich im Steuerseminar bei Rod Darby gelernt bzw. bestätigt bekommen, was ich auch vorher schon wusste: Wenn man von Deutschland aus für eine ausländische Firma als Übersetzer arbeitet, schreibt man keine Mehrwertsteuer auf die Rechnung. Bei Privatpersonen gehört sie hingegen dazu. Genau so habe ich es immer gehalten - meine deutschen Kunden bekommen natürlich immer die Mwst. auf die Rechnung. Ich bin seit Ende 1999 freiberuflich und das mit den ausländischen Kunden war nie ein Problem. Weder früher in München, noch die erste Zeit in Berlin, wo ich seit 2003 wieder bin.

Ja, und nun ist das Finanzamt wohl der Meinung, dass ich im Jahr 2004 zu viele ausländische Kunden für seinen Geschmack hatte, ergo zu wenig Mwst. angefallen ist. So schickte man mir flugs letztes Jahr eine Sachbearbeiterin für eine "Umsatzsteuer-Sonderprüfung", die zuerst bei meiner Steuerberaterin jeden einzelnen popeligen Beleg kopierte (Steuerberaterin, verärgert: "Was soll das? Was wollen Sie mit dem kleinen Fisch?" Sachbearbeiterin: "Ihre Mandantin wird bei uns unter einer anderen Kategorie geführt, da muss wohl jemand einen Fehler gemacht haben. Jedenfalls soll ich das jetzt detailliert überprüfen.") und dann bei mir zu Hause um einen Termin bat, um sich meine Arbeit genauestens anzusehen. Was wir dann auch taten. Zu jeder Rechnung aus 2004 wollte sie das entsprechende Projekt sehen und machte sich akribische Notizen dazu. Dann wollte sie noch VAT numbers von meinen Kunden, soweit möglich (es waren auch zwei außereuropäische dabei).

So, und jetzt kommt's. "Wenn Sie für einen ausländischen Kunden arbeiten, so ist das, als würden Sie dort vor Ort arbeiten und müssten dann doch Mwst. verlangen und die im Ursprungsland abführen. Das haben Sie nicht gemacht. Also müssen Sie nachweisen, dass Ihre Kunden in ihrem Land die Steuern abgeführt haben. Wenn Sie das nicht machen, werden wir Ihnen voraussichtlich nachträglich Mwst. auf Ihre Rechnungen berechnen und die einfordern." Ich also flugs die Steuerberaterin angerufen. "Diese Sachbearbeiterin spinnt ganz gewaltig. Sie haben das alles völlig richtig gemacht, Frau Lücke, aber die Dame will Sie nach einem Paragraphen des Steuergesetzes behandeln, der die Baubranche betrifft, nicht aber die Übersetzer. Machen Sie sich keine Sorgen, das wird ins Leere gehen, das wird Ihnen jeder andere Steuerberater bestätigen." Um eine zweite Meinung einzuholen, habe ich dann auch noch Rod Darby angerufen, schließlich hatte ich es ja bei ihm genau so gelernt, wie ich es gemacht hatte. Er gab ebenfalls Entwarnung und sagte, genau wie meine Steuerberaterin, dass ich da wohl an eine ziemliche Anfängerin von Sachbearbeiterin geraten sei, die sich wohl profilieren wollte und sich daher in den Kopf gesetzt hat, mich melken zu wollen.

Nun sind wieder etliche Wochen, ein paar schlaflose Nächte und Gespräche mit der Steuerberaterin vergangen. Die Steuerberaterin sagt nach wie vor: Die Sachbearbeiterin spinnt und geht von völlig falschen Tatsachen aus. Aber gestern kam ihr Schreiben, dass das Finanzamt im Sinne dieser Sachbearbeiterin entschieden hat und ich nun demnächst einen geänderten Steuerbescheid für 2004 bekommen werde, gemäß dem ich nochmal Mehrwertsteuer für meine Auslandsrechnungen zu bezahlen hätte. Ich soll der Steuerberaterin nun Beweise in Form von Webseiten-Ausdrucken, Briefköpfen o. ä. bringen, dass sich die Firmen wirklich im Ausland befinden. (Äh? Unterstellt mir die Sachbearbeiterin jetzt, ich hätte eigentlich für in Deutschland ansässige Firmen gearbeitet?) Gut, zu den meisten Kunden aus 2004 kann ich sowas auftreiben. Aber nun sitze ich natürlich auf Kohlen: Wird dem Finanzamt das reichen? Ich habe in jenem Jahr zwei Kunden gehabt, für die ich jeweils nur kurz gearbeitet habe und danach bislang nicht wieder. Ich hoffe sehr, die haben wenigstens Webseiten, denn kontaktieren kann ich die möglicherweise nicht mehr...

Meine Steuerberaterin wird ihr Möglichstes tun, denn sie weiß, dass ich im Recht bin. Und ich werde mich notfalls an einen Anwalt für Steuerrecht wenden und bis vors Gericht ziehen, denn ich lasse mir mein Geschäft nicht von einer inkompetenten Sachbearbeiterin kaputtmachen. Darauf würde es hinauslaufen, denn fortan würde das Finanzamt ja nicht damit aufhören, mir immer wieder Mwst. von meinen Auslandsrechnungen abzuziehen, auf die ich gar keine erhoben habe, sprich für 2005 und 2006 (wo ich im Übrigen sehr viel für deutsche Kunden gearbeitet und die Mwst. bereits brav bezahlt habe).

Das Finanzamt hat anscheinend entschieden, mich als Steuerhinterzieherin zu behandeln, denn der dickste Klops war, als ich im November einen Steuerbescheid erhielt, in dem ich mal eben 9.000 Euro nachträglich, vorträglich und wasweißichwofür zahlen sollte, weil ich angeblich Gewinne aus einer GbR hatte, die ich nicht versteuert habe. Gottseidank hat die Steuerberaterin diese Verwechslung schnell aufgeklärt, aber mir zeigt das, dass man mich offensichtlich für eine unehrliche Person hält und Nachforschungen anstellt, was ich denn noch so für Leichen im Keller haben könnte.

Ich bin sehr sehr unruhig. Ist sowas schon mal jemand von euch passiert? Wie habt ihr reagiert? Was empfehlt ihr?
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Vauwe
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Bisher zum Glück noch nicht passiert Jan 7, 2007

"Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen erbrachten Leistungen an ausländische Kunden entweder umsatzsteuerbar oder nicht umsatzsteuerbar sein können, je nachdem ob Ihre Kunden Unternehmer sind oder nicht."

Das schrieb mir das Bundesfinanzministerium auf meine diesbezügliche Frage.


 
Radson
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Ein Fall für "die Beschwerdeabteilung" Jan 7, 2007

http://beschwerdeabteilung.de/reklamation/

 
RobinB
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Zweite Meinung einholen Jan 7, 2007

Antje,

ich glaube, du solltest unbedingt eine zweite unabhängige fachliche Meinung einholen - und zwar sofort. schriftlich und rechtsgültig!

Unseren ausländischen Kunden (egal ob EU oder nicht-EU) berechnen wir natürliche keine USt. Allerdings müssen wir bei Erhalt der Rechnungssumme den vollen MWSt-Satz in unserer USt-Voranmeldung hinzurechnen; dieser Betrag können wir dann zeitgleich als Vorsteuer geltend machen.

Damit haben wir die jährlichen (!)
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Antje,

ich glaube, du solltest unbedingt eine zweite unabhängige fachliche Meinung einholen - und zwar sofort. schriftlich und rechtsgültig!

Unseren ausländischen Kunden (egal ob EU oder nicht-EU) berechnen wir natürliche keine USt. Allerdings müssen wir bei Erhalt der Rechnungssumme den vollen MWSt-Satz in unserer USt-Voranmeldung hinzurechnen; dieser Betrag können wir dann zeitgleich als Vorsteuer geltend machen.

Damit haben wir die jährlichen (!) USt-Prüfungen problemlos überstanden, i.d.R. mit einer kleineren Steuererstattung.

Robin
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Antje Lücke
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Danke schon mal Jan 7, 2007

Vauwe: Ganz genau! Das ist mir auch bekannt und ich habe einen Kunden im Ausland, der kein Unternehmen ist und dem berechne ich selbstverständlich die Mwst. Mit dem arbeite ich aber erst seit letztem Jahr zusammen, nicht schon in 2004. Vauwe, hättest du die Adresse des Bundesfinanzministeriums da?

Radson: Danke, werde ich mir gleich ansehen!

RobinB: Bei wem kann ich mir eine solche zweite Meinung einholen? Reicht ein zweiter Steuerberater? Oder sollte das ein Anwalt f
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Vauwe: Ganz genau! Das ist mir auch bekannt und ich habe einen Kunden im Ausland, der kein Unternehmen ist und dem berechne ich selbstverständlich die Mwst. Mit dem arbeite ich aber erst seit letztem Jahr zusammen, nicht schon in 2004. Vauwe, hättest du die Adresse des Bundesfinanzministeriums da?

Radson: Danke, werde ich mir gleich ansehen!

RobinB: Bei wem kann ich mir eine solche zweite Meinung einholen? Reicht ein zweiter Steuerberater? Oder sollte das ein Anwalt für Steuerrecht sein? Dies hier:
Allerdings müssen wir bei Erhalt der Rechnungssumme den vollen MWSt-Satz in unserer USt-Voranmeldung hinzurechnen; dieser Betrag können wir dann zeitgleich als Vorsteuer geltend machen.
höre ich allerdings zum ersten Mal. Theoretisch hätte mir das ja dann schon meine Steuerberaterin in München sagen müssen, denn wie gesagt, ich bin seit 1999 freiberuflich und hatte seitdem immer mehr oder weniger ausländische Kunden (alles Unternehmen). Auch Rod Darby, immerhin ein alter Steuerberater-Hase, hat in seinem Steuerseminar kein Wort darüber verloren.


[Edited at 2007-01-07 13:30]
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Vauwe
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Ups, es war das WiMi, nicht das FiMi Jan 7, 2007

unter
http://www.existenzgruender.de/expertenforum/steuern/archiv.php?archiv=168
findest Du einiges zur Umsatzsteuer und kannst dort auch spezielle Fragen stellen


 
RobinB
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StB dürfte reichen Jan 7, 2007

Antje Lücke wrote:Bei wem kann ich mir eine solche zweite Meinung einholen? Reicht ein zweiter Steuerberater? Oder sollte das ein Anwalt für Steuerrecht sein?


Ein StB dürfte reichen. Allerdings müsste es ein StB sein, der reichlich Erfahrung mit Freiberuflern (vor allem Ü+D) und USt sein, und davon gibt es leider nur wenige. Auf jeden Fall sollst du eine schriftliche Meinung einholen, da nur dann haftet der StB für etwaige Fehler, die zu steuerlichen Nachteilen führen.

Ich verschwinde jetzt für 1 Woche ins Ausland, werde leider vermutlich nichts mehr zu diesem Thema beitragen können.

Viel Glück!

Robin


 
Anne Zielisch MCIL
Anne Zielisch MCIL
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Umgekehrtes Problem Jan 7, 2007

Weiß jemand, wie es sich andersherum verhält? Lebe in GB, bin aber noch in Berlin gemeldet, zahle eigentlich in GB Steuern. Nun habe ich einen deutschen Kunden, der gern eine deutsche Steuernummer möchte. Kann man denn überhaupt in beiden Ländern eine solche Nummer haben? Dem F.amt habe ich schon geschrieben, aber so 100%ig traue ich denen auch nicht, und zwar nicht erst, seit ich diesen Artikel gelesen habe.

 
Heinrich Pesch
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Bist du organisiert? Jan 7, 2007

Als Mitglied im Übersetzerbund oder entsprechenden Unternehmerorganisationen hast du sicher die Möglichkeit, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Gruß
Heinrich


 
Birgit Richter
Birgit Richter  Identity Verified
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USt bei Leistungen für ausländische Kunden Jan 7, 2007


Als Übersetzer hat man meistens auch Kunden im Ausland, überwiegend Agenturen, hin und wieder auch Einzelpersonen. Nun habe ich im Steuerseminar bei Rod Darby gelernt bzw. bestätigt bekommen, was ich auch vorher schon wusste: Wenn man von Deutschland aus für eine ausländische Firma als Übersetzer arbeitet, schreibt man keine Mehrwertsteuer auf die Rechnung. Bei Privatpersonen gehört sie hingegen dazu.


Ich möchte dir das folgende Merkblatt:
'Umsatzsteuer von selbständigen Übersetzerin und Dolmetschern - insbesondere bei Leistungen für ausländische Kunden' (www.adue-nord.de > Archiv) empfehlen - für den Fall, dass du es noch nicht selbst entdeckt hast.


 
Yolande Haneder (X)
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Wie ich es gelernt habe... Jan 8, 2007

Man zahlt keine MWSt wenn man der MWST-Nummer des Kunden vorlegen kann. Wenn der Nummer falsch ist (der Finanzamt hat einmal bei mir die Richtigkeit der Nummer geprüft) oder man ein bestimmtes Satz und die Nummer nicht auf die Rechnung schreibt, ist man die MWSt Fällig.

Es ist überall so in der EU.
Einmal hat mir ein Firmenkunde nach verlangen sein MWST-Nummer nicht vorgelegt. Ich habe MWST auf die Rechnung gebracht (Kunde war in Italien) bis ich die Nummer erhalten hatte.
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Man zahlt keine MWSt wenn man der MWST-Nummer des Kunden vorlegen kann. Wenn der Nummer falsch ist (der Finanzamt hat einmal bei mir die Richtigkeit der Nummer geprüft) oder man ein bestimmtes Satz und die Nummer nicht auf die Rechnung schreibt, ist man die MWSt Fällig.

Es ist überall so in der EU.
Einmal hat mir ein Firmenkunde nach verlangen sein MWST-Nummer nicht vorgelegt. Ich habe MWST auf die Rechnung gebracht (Kunde war in Italien) bis ich die Nummer erhalten hatte. Erst dann habe ich eine neue Rechnung erstellt.

In Ausland (außerhalb der EU) gibt es keine MWST. Bei Güter gäbe es die EU Einfuhrumsatzsteuer (und Zollen) aber bis heute sind sie nicht darauf gekommen, es zu verlangen weil Übersetzungen keine Güter sind (eher Dienstleistungen).

[Edited at 2007-01-08 06:12]
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Jalapeno
Jalapeno
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... Jan 8, 2007

RobinB wrote:

Allerdings müssen wir bei Erhalt der Rechnungssumme den vollen MWSt-Satz in unserer USt-Voranmeldung hinzurechnen; dieser Betrag können wir dann zeitgleich als Vorsteuer geltend machen.


Das ist ehrlich gesagt auch mir neu. Rechnungen an Auslandskunden stelle ich ohne Mwst. aus.

Der Rechnungsbetrag wird dann genau so wie er auf der Rechnung steht in die USt-Voranmeldung eingetragen (ich glaube in Zeile 42/Datenfeld 45 "Nicht steuerbare Umsätze"). Mwst. rechne ich nicht hinzu. Das wäre ja ansonsten ein Verlustgeschäft für mich, denn ich müsste die USt. an das FA abführen. Ausgaben habe ich in der Regel so wenige, dass sich das durch die Vorsteuer nicht ausgleichen würde.

Diese Vorgehensweise wird nach meinem Verständnis auch in dem ADUE Nord-Dokument so erläutert (http://www.adue-nord.de/archiv/umsatzsteuer.pdf). Ich hatte auch bisher keine Probleme mit dem FA.

[Edited at 2007-01-08 07:15]


 
Katrin Hollberg
Katrin Hollberg  Identity Verified
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Unabhängiger Steuerberater wäre auch mein Rat Jan 8, 2007

Jalapeno wrote:
Rechnungen an Auslandskunden stelle ich ohne Mwst. aus.
, ....wenn mir von denen eine UST-IdNr./Vat Reg No. vorliegt. Sonst gehe ich von einem "Privatkunden" aus, der die Steuer aufgeschlagen bekommt. Siehe auch Yolandes Anmerkungen....

Bei jedem Neukontakt würde ich mir die Mühe machen, kurz in Saarlouis anzurufen. Die überprüfen ganz unbürokratisch und hilfsbereit, ob die vom ausl. Unternehmen angegebene Nummer auch internat. Gültigkeit besitzt und geben das sofort mündlich durch...daraufhin habe ich Rechnungen schon mit:

//Tax free intracommunity delivery// und ähnlichem beschriftet. Wichtig ist auch, dass die eigene Vat No und die eigene auf der gleichen Rechnung aufgeführt sind, damit Dir keiner was kann.

Ich erhalte übrigens regelmäßig Sendungen aus Japan: Als Privatperson und als Unternehmerin. Wenn ich bei Amazon Japan bestelle, muss ich deren MwSt zahlen, da die Rechnungen alle in Japanisch sind. Selbst wenn es ein Fachbuch ist, bemühe ich mich gar nicht mehr, das irgendwie geltend zu machen, weil in D. eh keiner durchblickt.

Wenn ich allerdings von meinem jap. Vertriebspartner (Kunstmagazin) eine Sendung erhalte und dafür Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss, hole ich mir die einfach als eine gezahlte "Vorsteuer" zurück. Auch da gab es schon Sachbearbeiter beim Finanzamt, die das einfach so akzeptiert haben o. aber jene, die nicht nachvollziehen konnten, wofür das denn sein sollte. Die konnten tatsächlich nichts mit der "Einfuhrumsatzsteuer" ((korrig.)) anfangen (Graus!)...und das, obwohl die mir beim Zoll wie selbstverständlich versichert haben: "Aber klar doch, wenn Sie Unternehmerin sind, können Sie sich das natürlich wieder vom FA zurückholen!" Als Privatmensch bleibe ich auf diesen "Kosten" sitzen. Aber -wie gesagt- die Unwissenheit beim Finanzamt kennt bisweilen keine Grenzen...

Ich muss aber auch zugeben, dass das alles für Normalobürger ziemlich undurchsichtig ist. Jeder sitzt auf relevanten Infos, die Du nur durch Zufall erfährst, oder aber sie sind widersprüchlich. Beim Finanzamt sitzen auch immer noch viele Leute, die sich überhaupt nicht vorstellen können, wie eine globalisierte Welt aussieht; d.h. für die ist es unvorstellbar, dass Du Geschäfte mit dem Ausland machst...dementsprechend lausig kennen die die eigenen Steuergesetze. Mir hat auch mal einer vorgestöhnt, dass er nicht mehr durchblickt. Das geht leider auch Steuerberatern so...Gemein ist, dass Du dann aber schließlich für alles verantwortlich gemacht wird!!!

Wenn ich Deinen Bericht lese, Antje, dann durchfährt mich auch ein Schauer. Meiner Ansicht nach sehe ich auch nicht, wo Dein Fehler liegen soll.

Sehr ärgerlich, dass man sich da so auf Dich "eingeschossen" hat, obwohl Du Deine Geschäfte nach bestem Ermessen und Wissen tätigst. Lass Dich bloß nicht zu sehr fertig machen. - Ich würde mir im Zweifelsfall auch noch lieber 1-2 Beratungsstunden bei einem unbefangenen Steuerberater leisten, je nachdem welches Gefühl Du bei Deiner derzeitigen Beraterin hast.

Ich wünsche Dir Nervenstärke und viel Erfolg!
Bitte halte uns über Deinen Fall doch auf dem Laufenden...

Liebe Grüße

Katrin

[Bearbeitet am 2007-01-08 13:27]


 
Jalapeno
Jalapeno
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Richtig Jan 8, 2007

Katrin Hollberg wrote:

Jalapeno wrote:
Rechnungen an Auslandskunden stelle ich ohne Mwst. aus.
, ....wenn mir von denen eine UST-IdNr./Vat Reg No. vorliegt. Sonst gehe ich von einem "Privatkunden" aus, der die Steuer aufgeschlagen bekommt.


Natürlich, das hatte ich vergessen zu erwähnen. Ich hatte bisher keine Privatkunden im Ausland, daher hatte ich vergessen, explizit zu unterscheiden.


 
Rainer Pawellek
Rainer Pawellek  Identity Verified
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Umsatzsteuer für Übersetzer und Dolmetscher? Ist doch ganz klar geregelt! Jan 8, 2007

Hervorragend zusammengefaßt von unserem Kollegen Per N. Döhler und nachzulesen auf seiner Webseite www.triacom.com unter "Archiv".

 
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